integration

Thema Basel-Stadt

Integration an Privatschulen

Thema Basel-Stadt

Integration an Privatschulen

Worum es geht

Die alte Son­der­päd­a­gogikverord­nung SPV for­mulierte Aufla­gen, die Pri­vatschulen in der Regel nicht erfüllen kon­nten, wenn es um die Inte­gra­tion eines Kindes mit Down­syn­drom oder Autismus ging. Die Änderung der SPV auf das Schul­jahr 2017–18 lies diese Aufla­gen fall­en und machte Inte­gra­tion an Pri­vatschulen möglich. Pri­vatschulen bei­der Basel begrüsst die Änderungen.

Worum es geht

Die alte Son­der­päd­a­gogikverord­nung SPV for­mulierte Aufla­gen, die Pri­vatschulen in der Regel nicht erfüllen kon­nten, wenn es um die Inte­gra­tion eines Kindes mit Down­syn­drom oder Autismus ging. Die Änderung der SPV auf das Schul­jahr 2017–18 lies diese Aufla­gen fall­en und machte Inte­gra­tion an Pri­vatschulen möglich. Pri­vatschulen bei­der Basel begrüsst die Änderungen.

Beschluss des Regierungsrats

Herb­st 2017 | Die Ver­ab­schiedung der geän­derten Son­der­päd­a­gogikverord­nung durch den Regierungsrat ste­ht noch aus.

Beschluss des Regierungsrats

Herb­st 2017 | Die Ver­ab­schiedung der geän­derten Son­der­päd­a­gogikverord­nung durch den Regierungsrat ste­ht noch aus.

Vernehmlassung über die Änderung der Sonderpädagogikverordnung

8.5. bis 13.6.2017 | Der Regierungsrat führt eine Kon­sul­ta­tion zur Änderung der Son­der­päd­a­gogikverord­nung durch. Bish­er musste eine Pri­vatschulen die fünf För­der­mass­nah­men allen Schü­lerin­nen und Schülern zukom­men lassen. Erst dann kon­nte sie ein behin­dertes Kind (z.B. Autismus, Down­syn­drom) inte­gri­eren. Neu muss die Pri­vatschulen nur die För­der­mass­nah­men nach­weisen, die das zu inte­gri­erende Kind benötigt. Diese Erle­ichterung macht Inte­gra­tion an ein­er Pri­vatschule möglich. Die Pri­vatschulen bei­der Basel unter­stützen daher die Änderun­gen in ihrer Stel­lung­nahme vorbehaltlos.

Vernehmlassung über die Änderung der Sonderpädagogikverordnung

8.5. bis 13.6.2017 | Der Regierungsrat führt eine Kon­sul­ta­tion zur Änderung der Son­der­päd­a­gogikverord­nung durch. Bish­er musste eine Pri­vatschulen die fünf För­der­mass­nah­men allen Schü­lerin­nen und Schülern zukom­men lassen. Erst dann kon­nte sie ein behin­dertes Kind (z.B. Autismus, Down­syn­drom) inte­gri­eren. Neu muss die Pri­vatschulen nur die För­der­mass­nah­men nach­weisen, die das zu inte­gri­erende Kind benötigt. Diese Erle­ichterung macht Inte­gra­tion an ein­er Pri­vatschule möglich. Die Pri­vatschulen bei­der Basel unter­stützen daher die Änderun­gen in ihrer Stel­lung­nahme vorbehaltlos.