Privatschüler:innen benachteiligt
Das Erziehungsdepartement benachteiligt private Schülerinnen und Schüler bei Ferienangeboten und schulergänzenden Tagesstrukturen.
Basel-Stadt | Aktualisiert am 18. August 2022
Privatschüler:innen benachteiligt
Das Erziehungsdepartement benachteiligte private Schülerinnen und Schüler bei Ferienangeboten und schulergänzenden Tagesstrukturen. Ab Herbst 2023 möchte es sie gleichstellen.
Basel-Stadt | Aktualisiert am 18. August 2022
Der Regierungsrat hat am 14.12.2021 die Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote (TFV) verabschiedet und auf den 1.1.2022 in Kraft gesetzt. Diese hat Nachteile für Eltern, die ihr Kind auf eine Privatschule schicken.
Nachteile Ferienangebote
- Seitdem erhalten nur Schülerinnen und Schüler der Volksschulen finanzielle Unterstützung für die Ferienangebote (siehe Flyer). Schülerinnen und Schüler von Privatschulen zahlen fast den doppelten Normalpreis. Beispiel Schwingen: Kinder aus der Volksschule erhalten einen reduzierten Preis von 80 bis 184 Franken oder zahlen den Normalpreis von 200 Franken. Schülerinnen und Schüler von Privatschulen müssen den vollen Preis von 400 Franken zahlen.
- Das Erziehungsdepartement hat die Organisatoren des Ferienangebots angewiesen, Schülerinnen und Schülern von Privatschulen auf die Warteliste zu setzen: Sie erhalten nur dann einen Platz, wenn ihn ein Schüler oder eine Schülerin der Volksschule nicht bucht.
Nachteile schulergänzende Tagesbetreuung
- Die Kantonsverfassung gewährleistet das Recht, «dass Eltern innert angemessener Frist zu finanziell tragbaren Bedingungen eine staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit für ihre Kinder angeboten wird, die den Bedürfnissen der Kinder entspricht» (§ 11 Art. 2 lit. a). Dennoch finanziert der Kanton die schulergänzende Tagesbetreuung nur für Schülerinnen und Schüler der Volksschulen.
Unterstützung für Motionen
Privatschulen beider Basel fordert, dass der Kanton Schülerinnen und Schüler von privaten und öffentlichen Schulen gleichbehandelt und unterstützt zwei Motionen im Grossen Rat:
- Die Motion Claudio Miozzari und Konsorten betreffend gesetzliche Regelungen für die Tagesstruktur und Ferienangebote fördert, dass der Regierungsrat ein Gesetz vorlegt, weil die Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote TFV sehr viele Schülerinnen und Schüler betrifft und der Grosse Rat daher mitreden sollte.
- Die Motion Sandra Bothe und Konsorten betreffend “Keine Ausgrenzung von Kindern in den Tagesferien auf Grund der Schulwahl” fordert die Gleichbehandlung alle Schülerinnen und Schüler hinsichtlich Ferienangeboten und schulergänzender Tagesbetreuung, egal welchen Schultyp sie besuchen.
Überweist der Grosse Rat beide Motionen zwei Mal an den Regierungsrat, dann ist er verpflichtet, ein Gesetz im Sinne der Motion vorzulegen.
Erfreuliche Unterstützung
Am 28. April hat der Grosse Rat die Motion Bothe-Wenk an den Regierungsrat überwiesen – mit der Unterstützung aller Parteien. Der Regierungsrat hat am 17. August 2022 in seiner Stellungnahme vom 17. August 2022 angekündigt, Kinder aus Privatschulen bei den Ferienangeboten ab Herbst 2023 gleichzustellen.
Der Regierungsrat hat am 14.12.2021 die Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote (TFV) verabschiedet und auf den 1.1.2022 in Kraft gesetzt. Diese hat Nachteile für Eltern, die ihr Kind auf eine Privatschule schicken.
Nachteile Ferienangebote
- Seitdem erhalten nur Schülerinnen und Schüler der Volksschulen finanzielle Unterstützung für die Ferienangebote (siehe Flyer). Schülerinnen und Schüler von Privatschulen zahlen fast den doppelten Normalpreis. Beispiel Schwingen: Kinder aus der Volksschule erhalten einen reduzierten Preis von 80 bis 184 Franken oder zahlen den Normalpreis von 200 Franken. Schülerinnen und Schüler von Privatschulen müssen den vollen Preis von 400 Franken zahlen.
- Das Erziehungsdepartement hat die Organisatoren des Ferienangebots angewiesen, Schülerinnen und Schülern von Privatschulen auf die Warteliste zu setzen: Sie erhalten nur dann einen Platz, wenn ihn ein Schüler oder eine Schülerin der Volksschule nicht bucht.
Nachteile schulergänzende Tagesbetreuung
- Die Kantonsverfassung gewährleistet das Recht, «dass Eltern innert angemessener Frist zu finanziell tragbaren Bedingungen eine staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit für ihre Kinder angeboten wird, die den Bedürfnissen der Kinder entspricht» (§ 11 Art. 2 lit. a). Dennoch finanziert der Kanton die schulergänzende Tagesbetreuung nur für Schülerinnen und Schüler der Volksschulen.
Unterstützung für Motionen
Privatschulen beider Basel fordert, dass der Kanton Schülerinnen und Schüler von privaten und öffentlichen Schulen gleichbehandelt und unterstützt zwei Motionen im Grossen Rat:
- Die Motion Claudio Miozzari und Konsorten betreffend gesetzliche Regelungen für die Tagesstruktur und Ferienangebote fördert, dass der Regierungsrat ein Gesetz vorlegt, weil die Verordnung über die Tagesstrukturen und die Ferienangebote TFV sehr viele Schülerinnen und Schüler betrifft und der Grosse Rat daher mitreden sollte.
- Die Motion Sandra Bothe und Konsorten betreffend “Keine Ausgrenzung von Kindern in den Tagesferien auf Grund der Schulwahl” fordert die Gleichbehandlung alle Schülerinnen und Schüler hinsichtlich Ferienangeboten und schulergänzender Tagesbetreuung, egal welchen Schultyp sie besuchen.
Überweist der Grosse Rat beide Motionen zwei Mal an den Regierungsrat, dann ist er verpflichtet, ein Gesetz im Sinne der Motion vorzulegen.
Erfreuliche Unterstützung
Am 28. April hat der Grosse Rat die Motion Bothe-Wenk an den Regierungsrat überwiesen – mit der Unterstützung aller Parteien. Der Regierungsrat hat am 17. August 2022 in seiner Stellungnahme vom 17. August 2022 angekündigt, Kinder aus Privatschulen bei den Ferienangeboten ab Herbst 2023 gleichzustellen.