Thema Baselland
Beiträge an Privatschulbesuche
Thema Baselland
Beiträge an Privatschulbesuche
Worum es geht
Seit dem Jahr 2000 erhalten Eltern mit Wohnsitz in Baselland 2500 Franken pro Kind, wenn es eine Privatschule besucht. Am 24.9.2017 hat das Volk die pauschale Auszahlung gestrichen und eine Auszahlung nur noch an Härtefälle beschlossen.
Worum es geht
Seit dem Jahr 2000 erhalten Eltern mit Wohnsitz in Baselland 2500 Franken pro Kind, wenn es eine Privatschule besucht. Am 24.9.2017 hat das Volk die pauschale Auszahlung gestrichen und eine Auszahlung nur noch an Härtefälle beschlossen.
Obligatorisches Referendum
24.09.2017 | Im obligatorischen Referendum sprechen sich 58.69 Prozent (49.335 Stimmen) für die Streichung der pauschalen Auszahlung, aber für eine Härtefallregelung aus. 41.31 Prozent (34.723 Stimmen) sprachen sich gegen die Gesetzesänderung und für die pauschale Auszahlung der Beiträge aus.
Obligatorisches Referendum
24.09.2017 | Im obligatorischen Referendum sprechen sich 58.69 Prozent (49.335 Stimmen) für die Streichung der pauschalen Auszahlung, aber für eine Härtefallregelung aus. 41.31 Prozent (34.723 Stimmen) sprachen sich gegen die Gesetzesänderung und für die pauschale Auszahlung der Beiträge aus.
Beschluss des Landrats
8.5. bis 13.6.2017 | Der Regierungsrat überweist die Vorlage am 6.9.2016 an den Landrat. Die Bildungs‑, Kultur- und Sportkommission legt — nach einer Anhörung der Privatschulen beider Basel — ihren Bericht (inklusive Mitbericht der Finanzkommission) am 3.3.2017 vor. Darin stimmt sie der Streichung der pauschalen Auszahlung zu, lehnt aber eine vollumfängliche Streichung ab. Stattdessen beschliesst sie mit 12:1 Stimmen eine Härtefallregelung für niedrige Einkommen. Am 6.4.2017 folgt ihr der Landrat und beschliesst mit 65:17 Stimmen die Härtefallregelung.
Beschluss des Landrats
8.5. bis 13.6.2017 | Der Regierungsrat überweist die Vorlage am 6.9.2016 an den Landrat. Die Bildungs‑, Kultur- und Sportkommission legt — nach einer Anhörung der Privatschulen beider Basel — ihren Bericht (inklusive Mitbericht der Finanzkommission) am 3.3.2017 vor. Darin stimmt sie der Streichung der pauschalen Auszahlung zu, lehnt aber eine vollumfängliche Streichung ab. Stattdessen beschliesst sie mit 12:1 Stimmen eine Härtefallregelung für niedrige Einkommen. Am 6.4.2017 folgt ihr der Landrat und beschliesst mit 65:17 Stimmen die Härtefallregelung.