Thema Basel-Stadt
Integration an Privatschulen
Thema Basel-Stadt
Integration an Privatschulen
Worum es geht
Die alte Sonderpädagogikverordnung SPV formulierte Auflagen, die Privatschulen in der Regel nicht erfüllen konnten, wenn es um die Integration eines Kindes mit Downsyndrom oder Autismus ging. Die Änderung der SPV auf das Schuljahr 2017–18 lies diese Auflagen fallen und machte Integration an Privatschulen möglich. Privatschulen beider Basel begrüsst die Änderungen.
Worum es geht
Die alte Sonderpädagogikverordnung SPV formulierte Auflagen, die Privatschulen in der Regel nicht erfüllen konnten, wenn es um die Integration eines Kindes mit Downsyndrom oder Autismus ging. Die Änderung der SPV auf das Schuljahr 2017–18 lies diese Auflagen fallen und machte Integration an Privatschulen möglich. Privatschulen beider Basel begrüsst die Änderungen.
Beschluss des Regierungsrats
Herbst 2017 | Die Verabschiedung der geänderten Sonderpädagogikverordnung durch den Regierungsrat steht noch aus.
Beschluss des Regierungsrats
Herbst 2017 | Die Verabschiedung der geänderten Sonderpädagogikverordnung durch den Regierungsrat steht noch aus.
Vernehmlassung über die Änderung der Sonderpädagogikverordnung
8.5. bis 13.6.2017 | Der Regierungsrat führt eine Konsultation zur Änderung der Sonderpädagogikverordnung durch. Bisher musste eine Privatschulen die fünf Fördermassnahmen allen Schülerinnen und Schülern zukommen lassen. Erst dann konnte sie ein behindertes Kind (z.B. Autismus, Downsyndrom) integrieren. Neu muss die Privatschulen nur die Fördermassnahmen nachweisen, die das zu integrierende Kind benötigt. Diese Erleichterung macht Integration an einer Privatschule möglich. Die Privatschulen beider Basel unterstützen daher die Änderungen in ihrer Stellungnahme vorbehaltlos.
Vernehmlassung über die Änderung der Sonderpädagogikverordnung
8.5. bis 13.6.2017 | Der Regierungsrat führt eine Konsultation zur Änderung der Sonderpädagogikverordnung durch. Bisher musste eine Privatschulen die fünf Fördermassnahmen allen Schülerinnen und Schülern zukommen lassen. Erst dann konnte sie ein behindertes Kind (z.B. Autismus, Downsyndrom) integrieren. Neu muss die Privatschulen nur die Fördermassnahmen nachweisen, die das zu integrierende Kind benötigt. Diese Erleichterung macht Integration an einer Privatschule möglich. Die Privatschulen beider Basel unterstützen daher die Änderungen in ihrer Stellungnahme vorbehaltlos.