Basel-Stadt finanziert Logopädie und Psychomotorik für Privatschüler
Der Grosse Rat beschliesst am 15. März 2017 die Änderung des Schulgesetzes.
Basel-Stadt | News vom 15. März 2017
Basel-Stadt finanziert Logopädie und Psychomotorik für Privatschüler
Der Grosse Rat beschliesst am 15. März 2017 die Änderung des Schulgesetzes.
Basel-Stadt | News vom 15. März 2017
Der Grosse Rat hat sich am 15. März für die Finanzierung von Logopädie und Psychomotorik ausgesprochen (89 dafür, 4 Enthaltungen, 0 Gegenstimmen). Damit stehen Schülerinnen und Schülern rund 570.000 Franken jährlich zur Verfügung. Das Bildungsgesetz wird dafür um § 133a ergänzt:
Der Grosse Rat hat sich am 15. März für die Finanzierung von Logopädie und Psychomotorik ausgesprochen (89 dafür, 4 Enthaltungen, 0 Gegenstimmen). Damit stehen Schülerinnen und Schülern rund 570.000 Franken jährlich zur Verfügung. Das Bildungsgesetz wird dafür um § 133a ergänzt:
§ 133a. Sonderpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler von Privatschulen
1 Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die eine Privatschule besuchen und Aufenthalt im Kanton haben, stellt die Volksschulleitung die Förderangebote Logopädie und Psychomotorik bereit, einschliesslich der dafür notwendigen Feststellung des Förderbedarfs und Beratung.
2 Art und Umfang der Förderangebote, einschliesslich der dafür notwendigen Feststellung des Förderbedarfs und Beratung, entsprechen den Leistungen an den staatlichen Schulen.
3 Über Art und Umfang der Förderangebote entscheidet die zuständige Stelle der Volksschulleitung.
- § 133a. Sonderpädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler von Privatschulen
- 1 Für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die eine Privatschule besuchen und Aufenthalt im Kanton haben, stellt die Volksschulleitung die Förderangebote Logopädie und Psychomotorik bereit, einschliesslich der dafür notwendigen Feststellung des Förderbedarfs und Beratung.
- 2 Art und Umfang der Förderangebote, einschliesslich der dafür notwendigen Feststellung des Förderbedarfs und Beratung, entsprechen den Leistungen an den staatlichen Schulen.
- 3 Über Art und Umfang der Förderangebote entscheidet die zuständige Stelle der Volksschulleitung.
Die IG Basler Privatschulen begrüsst die Finanzierung von Logopädie und Psychomotorik, setzte sich aber weiter dafür ein, dass auch schulische Heilpädagogik finanziert wird.
Die IG Basler Privatschulen begrüsst die Finanzierung von Logopädie und Psychomotorik, setzte sich aber weiter dafür ein, dass auch schulische Heilpädagogik finanziert wird.