Privatschüler:innen benachteiligt

Das Erziehungs­de­parte­ment benachteiligt pri­vate Schü­lerin­nen und Schüler bei Ferien­ange­boten und schu­lergänzen­den Tagesstrukturen.

Basel-Stadt | Aktualisiert am 18. August 2022

Privatschüler:innen benachteiligt

Das Erziehungs­de­parte­ment benachteiligte pri­vate Schü­lerin­nen und Schüler bei Ferien­ange­boten und schu­lergänzen­den Tagesstruk­turen. Ab Herb­st 2023 möchte es sie gleichstellen. 

Basel-Stadt | Aktualisiert am 18. August 2022

Der Regierungsrat hat am 14.12.2021 die Verord­nung über die Tagesstruk­turen und die Ferien­ange­bote (TFV) ver­ab­schiedet und auf den 1.1.2022 in Kraft geset­zt. Diese hat Nachteile für Eltern, die ihr Kind auf eine Pri­vatschule schicken.

Nachteile Ferien­ange­bote

  • Seit­dem erhal­ten nur Schü­lerin­nen und Schüler der Volkss­chulen finanzielle Unter­stützung für die Ferien­ange­bote (siehe Fly­er). Schü­lerin­nen und Schüler von Pri­vatschulen zahlen fast den dop­pel­ten Nor­mal­preis. Beispiel Schwin­gen: Kinder aus der Volkss­chule erhal­ten einen reduzierten Preis von 80 bis 184 Franken oder zahlen den Nor­mal­preis von 200 Franken. Schü­lerin­nen und Schüler von Pri­vatschulen müssen den vollen Preis von 400 Franken zahlen.
  • Das Erziehungs­de­parte­ment hat die Organ­isatoren des Ferien­ange­bots angewiesen, Schü­lerin­nen und Schülern von Pri­vatschulen auf die Warteliste zu set­zen: Sie erhal­ten nur dann einen Platz, wenn ihn ein Schüler oder eine Schü­lerin der Volkss­chule nicht bucht.

Nachteile schu­lergänzende Tagesbetreuung

  • Die Kan­tonsver­fas­sung gewährleis­tet das Recht, «dass Eltern innert angemessen­er Frist zu finanziell trag­baren Bedin­gun­gen eine staatliche oder pri­vate fam­i­lienergänzende Tages­be­treu­ungsmöglichkeit für ihre Kinder ange­boten wird, die den Bedürfnis­sen der Kinder entspricht» (§ 11 Art. 2 lit. a). Den­noch finanziert der Kan­ton die schu­lergänzende Tages­be­treu­ung nur für Schü­lerin­nen und Schüler der Volksschulen.

Unter­stützung für Motionen

Pri­vatschulen bei­der Basel fordert, dass der Kan­ton Schü­lerin­nen und Schüler von pri­vat­en und öffentlichen Schulen gle­ich­be­han­delt und unter­stützt zwei Motio­nen im Grossen Rat:

Über­weist der Grosse Rat bei­de Motio­nen zwei Mal an den Regierungsrat, dann ist er verpflichtet, ein Gesetz im Sinne der Motion vorzulegen.

Erfreuliche Unter­stützung

Am 28. April hat der Grosse Rat die Motion Bothe-Wenk an den Regierungsrat über­wiesen – mit der Unter­stützung aller Parteien. Der Regierungsrat hat am 17. August 2022 in sein­er Stel­lung­nahme vom 17. August 2022 angekündigt, Kinder aus Pri­vatschulen bei den Ferien­ange­boten ab Herb­st 2023 gleichzustellen.

Der Regierungsrat hat am 14.12.2021 die Verord­nung über die Tagesstruk­turen und die Ferien­ange­bote (TFV) ver­ab­schiedet und auf den 1.1.2022 in Kraft geset­zt. Diese hat Nachteile für Eltern, die ihr Kind auf eine Pri­vatschule schicken.

Nachteile Ferien­ange­bote

  • Seit­dem erhal­ten nur Schü­lerin­nen und Schüler der Volkss­chulen finanzielle Unter­stützung für die Ferien­ange­bote (siehe Fly­er). Schü­lerin­nen und Schüler von Pri­vatschulen zahlen fast den dop­pel­ten Nor­mal­preis. Beispiel Schwin­gen: Kinder aus der Volkss­chule erhal­ten einen reduzierten Preis von 80 bis 184 Franken oder zahlen den Nor­mal­preis von 200 Franken. Schü­lerin­nen und Schüler von Pri­vatschulen müssen den vollen Preis von 400 Franken zahlen.
  • Das Erziehungs­de­parte­ment hat die Organ­isatoren des Ferien­ange­bots angewiesen, Schü­lerin­nen und Schülern von Pri­vatschulen auf die Warteliste zu set­zen: Sie erhal­ten nur dann einen Platz, wenn ihn ein Schüler oder eine Schü­lerin der Volkss­chule nicht bucht.

Nachteile schu­lergänzende Tagesbetreuung

  • Die Kan­tonsver­fas­sung gewährleis­tet das Recht, «dass Eltern innert angemessen­er Frist zu finanziell trag­baren Bedin­gun­gen eine staatliche oder pri­vate fam­i­lienergänzende Tages­be­treu­ungsmöglichkeit für ihre Kinder ange­boten wird, die den Bedürfnis­sen der Kinder entspricht» (§ 11 Art. 2 lit. a). Den­noch finanziert der Kan­ton die schu­lergänzende Tages­be­treu­ung nur für Schü­lerin­nen und Schüler der Volksschulen.

Unter­stützung für Motionen

Pri­vatschulen bei­der Basel fordert, dass der Kan­ton Schü­lerin­nen und Schüler von pri­vat­en und öffentlichen Schulen gle­ich­be­han­delt und unter­stützt zwei Motio­nen im Grossen Rat:

Über­weist der Grosse Rat bei­de Motio­nen zwei Mal an den Regierungsrat, dann ist er verpflichtet, ein Gesetz im Sinne der Motion vorzulegen.

Erfreuliche Unter­stützung

Am 28. April hat der Grosse Rat die Motion Bothe-Wenk an den Regierungsrat über­wiesen – mit der Unter­stützung aller Parteien. Der Regierungsrat hat am 17. August 2022 in sein­er Stel­lung­nahme vom 17. August 2022 angekündigt, Kinder aus Pri­vatschulen bei den Ferien­ange­boten ab Herb­st 2023 gleichzustellen.